RZ gemäß Norm

Konsequenzen für die Praxis
RZ gemäß Norm
geschrieben von Jens Dittrich/jos, Vorstand der Dvt Consulting AG und Convener der Cenelec TC 215 WG3. am 16.08.2012
Wie in der klassischen Büroumgebung oder auch im Industrieumfeld sind bei der Errichtung und im Betrieb von Rechenzentren Normen und Standards einzuhalten. Das Beachten dieser Vorgaben garantiert zwar noch keinen reibungslosen und störungsfreien Betrieb, stellt jedoch sicher, dass wichtige Rahmenbedingungen für den Bau und den späteren Betrieb erfüllt sind.

Seite 1 / 4

Wie stellt sich die bisher im Rechenzentrumsumfeld geltende Normungslage dar? Neben den unendlich vielen allgemeinen Produktnormen und Vorgaben für Gebäudeteile, Anlagen und Systeme gab es bisher nur wenige Standards, die sich direkt auf das Rechenzentrum und dessen Umfeld als Ganzes bezogen haben. Diese Gruppe lässt sich noch einmal in zwei Bereiche unterteilen: Zum einen die Gruppe der Standards, die tatsächlichen normativen Charakter haben. Zu diesen gehören alle CEN/Cenelec-Normen – wie zum Beispiel die EN-50175-Serie, die EN-50174-Serie, die EN 50310 und zukünftig auch die EN-50600-Serie. Zum anderen gibt es die Vorgaben von privaten Organisationen, Bundesämtern, Verbänden oder Prüf- und Standardisierungsunternehmen. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise die Vorgaben des Uptime Institutes, die des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), die von TÜV-IT, dem TÜV-Nord oder auch vom TÜV-Rheinland.

Diese Vorgaben sind in der Regel technisch gut und helfen auch dem Anwender weiter. Allerdings gibt es bei dieser Gruppe einen entscheidenden Nachteil. Alle Vorgaben dieser Organisationen sind nicht homogen zueinander. Insbesondere in der Klassifizierung eines Rechenzentrums unterschieden sie sich teilweise erheblich. Diese Unterschiede zeigen sich nicht nur in der Bezeichnung der Verfügbarkeitsklassen selbst, wie zum Beispiel Tier I bis IV, Level 1 bis 4 oder Kategorie A bis E, sondern insbesondere auch in den technischen Vorgaben für die einzelnen Verfügbarkeitsklassen in den verschiedenen Gewerken.

Das Ergebnis sind Rechenzentren, die zwar einer bestimmten Verfügbarkeitsklasse (also Tier III oder Level 3) angehören, aber ein Betroffener muss schon sehr genau hinterfragen, welche Basis oder welche Organisation dieser Aussage zu Grunde liegt. Damit ist ein Vergleich untereinander und damit eine qualitativ hochwertige und sichere technische Bewertung fast unmöglich. Dieses Manko soll zumindest innerhalb von Europa künftig die neue Normenreihe EN 50600 beheben.

Seite 1 / 4



Eigene Bewertung: Keine Durchschnitt: 4.5 (2 Bewertungen)

Relevante Themen (bei Interesse bitte anklicken):