Kommentar von Stefan Maier, Geschäftsführer bei Prior1

„Das neue Energieeffizienzgesetz ist ein erster wichtiger Schritt“

2. Juni 2023, 8:30 Uhr | Anna Molder
© Prior1

Der vom Bundeskabinett beschlossene Referentenentwurf für das geplante „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ (EnEfG) ist in Hinblick auf Rechenzentren ein Einstieg – ein erster Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Der Entwurf greift bei einigen Themen bereits tief in betriebliche Entscheidungen und Prozesse ein, während er bei anderen noch zu wenig detailliert definiert ist. Das Gesetz bringt Herausforderungen mit sich und wird die RZ-Branche nachhaltig verändern. In der derzeitigen, teilweise hitzigen Debatte kommt jedoch ein wichtiger Aspekt zu kurz: Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, im Wettbewerb mit einer nachhaltigen IT-Infrastruktur zu punkten.

Die Befürchtung, dass das neue Gesetz den Aufbau einer digital souveränen Infrastruktur in Deutschland erschweren könnte, teile ich nicht. Ähnlich strenge Datenschutzgesetze wurden vor Jahren ebenfalls massiv kritisiert, haben aber Deutschland nicht ins Hintertreffen geraten lassen. Im Gegenteil, sie sind heute ein starkes Argument für den Standort Deutschland. Gleiches wird auch für Deutschland als Standort für Rechenzentren gelten. Ich bin zuversichtlich, dass die neuen Regelungen letztendlich ein Pro-Argument für Deutschland sein werden und nicht dazu führen, dass Rechenzentren aus unserem Land vertrieben werden. Sobald die anfänglichen Hürden überwunden sind, werden die Bestimmungen dazu führen, dass sich die Nachhaltigkeitsberichte und Klimabilanzen der Unternehmen verbessern - und das ist nicht nur für Finanzierungsrunden von Vorteil.

Natürlich stellen einige der gesetzlichen Vorgaben eine große Herausforderung dar, die innovative Lösungen und möglicherweise neue Kooperationen erfordern. Zum Beispiel könnte eine Kooperation mit einem Gewächshaus, einem Aquaponikprojekt für die Fisch- oder Gemüseproduktion, einem Krankenhaus (wie es bereits in Wien der Fall ist ) oder einem Schwimmbad eine passende Lösung sein, falls die verpflichtende Abwärmenutzung von bis zu 20 Prozent ab 2028 nicht durch die Einspeisung in ein Fernwärmenetz zu erfüllen ist.

Leider sieht das neue Gesetz derzeit keine Anreize für die Betreiber von Rechenzentren vor, derartige Lösungen umzusetzen. In Großbritannien beispielsweise spart ein Schwimmbad durch die Nutzung der Abwärme eines Unternehmens, das einen High-Performance-Computing-Cluster (ein 28-kW-System) betreibt, jährlich 25,8 Tonnen CO2-Emissionen beziehungsweise 23.000 Euro ein. 

Warum ist nicht vorgesehen, dass die Betreiber von Rechenzentren beispielsweise durch eine Gutschrift von der CO2-Einsparung profitieren können? Ein Anreiz- oder Fördersystem würde die vorgeschriebene Abwärmenutzung deutlich attraktiver machen und für die Betreiber von Rechenzentren nicht nur Kosten für die notwendige Technologie und Anbindung verursachen, sondern auch einen Anreiz bieten. Darüber hinaus wäre es wichtig, auch eine Verpflichtung der Abnehmer zu prüfen.

Was passiert, wenn niemand die Abwärme nutzen möchte? Und was ist, wenn es für Rechenzentren schlichtweg nicht möglich ist, die Abwärme zur Verfügung zu stellen, weil sie an einem Standort errichtet sind, an dem sich keine passenden Wärmeabnehmer in der Nähe befinden? Diese Fragen sind noch offen und sind zu klären. Aus Klimaschutzsicht wäre eine höhere Quote für die Abwärmenutzung wünschenswert, aber solche Vorgaben müssen auch wirtschaftlich umsetzbar sein.

Auch die Vorschriften zur Energieverbrauchseffektivität (PUE) erfordern eine detaillierte Ausarbeitung. Es ist noch unklar, welche Folgen eine Nichteinhaltung nach sich ziehen kann. Warum sind die Mindesttemperaturen der Luftkühlung so detailliert vorgeschrieben? Dieser Punkt greift stark in die Prozesse der Unternehmen ein, obwohl er sich auch über den PUE regeln lassen könnte.

Die oft kritisierten Berichtsvorgaben können meiner Meinung nach mit entsprechenden Systemen erfüllt werden, genauso wie viele andere Teile des Gesetzesentwurfs. Panik ist also nicht angebracht, denn die Vorgaben sind machbar, insbesondere wenn die offenen Fragen geklärt und die noch fehlenden Spezifizierungen ergänzt sind. Das neue Gesetz erzeugt Rückenwind für den richtigen Weg - hin zu mehr Klimaschutz.

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