PSW Group: Kritik an abgespeckten Schlüsselpassagen im aktuellen Entwurf

ePrivacy-Verordnung: Kein Schutz vor einer Überwachung durch Geheimdienste

4. Mai 2021, 12:30 Uhr | Jörg Schröper
Das Team der PSW Group mit Patrycja Schrenk, vorn Mitte.
© PSW Group

Die Entwurfs-Fassung der neuen ePrivacy-Verordnung vom Februar dieses Jahres stößt bei den IT-Sicherheitsexperten von PSW Group Consulting auf deutliche Kritik. „Zwar existieren auch im aktuellen Entwurf klare Verbesserungen für den Schutz der Privatsphäre von Nutzenden. Doch soll für sämtliche Bestimmungen eine Ausnahme gelten, wenn die nationale Sicherheit oder Verteidigung in Gefahr gerate. Heißt im Klartext: Die ePrivacy-Verordnung wird keinen Schutz vor der Überwachung durch Geheimdienste bieten“, kritisiert PSW-Geschäftsführerin Patrycja Schrenk.

Um die Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation zu schützen, hat die EU-Kommission mit der ePrivacy-Verordnung (ePVO) bereits im Januar 2017 einen Vorschlag vorgelegt. Diese ePrivacy-Verordnung sollte die bisherige ePrivacy-Richtlinie ablösen, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konkretisieren und gemeinsam mit dieser in Kraft treten. Aufgrund heftigen Widerstands aus der Wirtschaft setzte die Europäische Union die ePrivacy-Verordnung aus. Die EU-Staaten sollten sich auf eine Position einigen. Immerhin: Dies ebnet nun den Weg zu den Verhandlungen, die über den finalen Text geführt werden müssen. Die Mehrheit der EU-Staaten unter der Führung der portugiesischen Ratspräsidentschaft unterstützte den von Portugal eingebrachten Vorschlag.

Ziel der ePrivacy-Verordnung ist es, Internet-Nutzern zu ermöglichen, Tracking besser kontrollieren zu können. Das Ausspähen von Betroffenen über Cookies oder andere Technologien ohne Einwilligung soll untersagt sein, und Browser sollen privatsphärefreundliche Einstellungen zum Standard machen. Die Kommunikation über Messenger wie Threema oder WhatsApp soll rechtlich vor kommerzieller Auswertung geschützt sein, ebenso Anrufe oder SMS. Ziel ist eine Art digitales Briefgeheimnis.

„Von den einst ambitionierten Zielen ist im Entwurf vom Februar 2021 nicht mehr viel zu sehen. Die Schlüsselpassagen wurden deutlich abgespeckt, es gibt wieder Raum für umfangreiches Tracking. Tech-Konzerne wie Facebook oder Google könnten weiter immense Mengen an Nutzerdaten abschöpfen und für Werbezwecke verwenden“, bemängelt Schrenk. Die IT-Sicherheitsexpertin konkret: „Laut aktuellem Entwurf wäre es erlaubt, die Metadaten der Nutzenden ohne Einwilligung weiterzuverarbeiten – dafür genügen kompatible Gründe.“

Somit hätten Messenger- oder Telefonanbieter die Möglichkeit, die Gewohnheiten der Betroffenen für Werbezwecke abzugreifen. Die neuen Formulierungen würden es zudem das Sammeln persönlicher Daten über Cookies auch weiterhin für Werbezwecke erlauben. Auch die Möglichkeit für Nutzende, die Einwilligung zum Verarbeiten ihrer persönlichen Daten jederzeit widerrufen zu können, wurde komplett gestrichen. Weiter fehlt der Passus fürs Einwilligungs-Management über den Browser. Gestrichen sei auch die Passage, die den Schutz der Privatsphäre in Browsern zur Standardeinstellung machen sollte, so Schrenk.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

  1. ePrivacy-Verordnung: Kein Schutz vor einer Überwachung durch Geheimdienste
  2. DSGVO und ePrivacy-Verordnung

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu PSW Group

Weitere Artikel zu Security-Management

Weitere Artikel zu Security-Services

Weitere Artikel zu M & W Informationssysteme

Weitere Artikel zu CARLO GAVAZZI GmbH

Matchmaker+