Werbetreibende Unternehmen sollen auf die Datenschutzänderung reagieren

Deutsche Unternehmen verschlafen Datenschutznovelle

20. Februar 2012, 9:52 Uhr | LANline/Simon Schlede

Ab dem 1. September 2012 tritt eine Datenschutzänderung in Kraft, die werbetreibende Unternehmen die Verwendung von Kontaktdaten, die sie zur werblichen Nutzung generiert haben, verbietet. Die Spezialisten von Wolff Daten rufen betroffene Unternehmen zum sofortigen Handeln auf.

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Sascha Wolff, Geschäftsführer von Wolff Daten, schlägt werbetreibenden Unternehmen vor, wie sie auf die Datenschutzänderung reagieren sollen, um hohe Verluste zu verhindern: „Vielen deutschen Unternehmen droht am 1. September 2012 ein böses Erwachen. Mühsam generierte Daten sind dann plötzlich wertlos. Aufwändige Kampagnen, die Hunderttausende Euro gekostet hatte, waren dann umsonst. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmen diese Frist ignorieren und verschlafen. Dabei müssen sie jetzt aktiv werden, um das Potenzial ihrer Kundendatenbanken doch noch nutzen zu können. Risiken, die gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, sollte jedoch niemand eingehen. Unternehmen sollen vielmehr mit Marketing- und IT-Partnern arbeiten, die wissen, wie man mit Kundendaten nach der Änderungen im Datenschutz in der Praxis umgeht. Die Aufbereitung von Daten und das Kampagnen-Management sollte an erfahrene Dienstleister auslagert werden.“

Der Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes, der die Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke betrifft, findet sich unter www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html.


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