DsiN stellt Regeln für die sichere Nutzung von Social Media vor

DsiN: Wie Unternehmen soziale Netzwerke sicher nutzen können

20. August 2012, 9:44 Uhr | LANline/sis

Unternehmen wenden soziale Medien vermehrt für die Kommunikation mit Kunden an, insbesondere mit jungen Zielgruppen. Bereits 47 Prozent aller Unternehmen nutzen diese laut einer Bitkom-Studie. Jedoch sollten die Betriebe bei der Nutzung der Plattformen als Marketingwerkzeug darauf achten, keine vertraulichen Informationen preiszugeben.

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Die Tipps des Verbands „“Deutschland sicher im Netz““ (DsiN) zeigen, was Unternehmen bei der Nutzung von sozialen Medien beachten sollten, damit Firmengeheimnisse und Mitarbeiterdaten auch im Unternehmen bleiben.

Idealerweise sind Social-Media-Richtlinien heute Bestandteil eines Arbeitsvertrags. Falls diese nicht vorhanden oder die Verwaltung sie nicht für nötig hält, sollte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mit Regeln deutlich machen, was er zulässt. Damit Geschäftsgeheimnisse nicht an die Öffentlichkeit gelangen, ist es beispielsweise sinnvoll, bestimmte Themen zu benennen, die Mitarbeiter entweder verstärkt oder keinesfalls in sozialen Netzwerken aufgreifen sollen.

Vor der Erstellung eines Firmenauftritts in einem sozialen Netzwerk sollten Mitarbeiter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nachlesen, welche Rechte die Betreiber an eigenen Bildern, Texten und Informationen erhalten.

Um den Unterschied zwischen Privat- und Berufsleben zu verdeutlichen, können Mitarbeiter über private und berufliche Accounts in den sozialen Netzwerken auftreten. Weiter sei es wichtig alle Zugänge durch Passwörter zu schützen, die mindestens acht Zeichen lang sind sowie Klein- und Großschreibung, Ziffern und Sonderzeichen beinhalten.

Zudem sollten Anwender festlegen, dass fremde Personen nicht die Kontaktlisten (Kollegen, Geschäftspartner) einsehen können. Kontaktanfragen müssen User vor der Bestätigung kritisch prüften, da Konkurrenten die Plattformen nutzen könnten, um Wettbewerber auszuspähen, so der DsiN.

Beschimpfungen oder nicht konstruktive Kritik können Imageschäden verursachen, da sie meist nicht löschbar sind. Wenn User Unternehmenseinträge in einem Netzwerk negativ kommentieren, sollten die Mitarbeiter die Vorwürfe in Ruhe besprechen.

Wenn Angestellte als Autor aktiv werden wollen, sollten sie zuerst als Leser Erfahrungen sammeln. Berührungsängste könne man beispielsweise durch interne Workshops abbauen, bei dem sich Mitarbeiter über ihre Erfahrungen austauschen. Weiter sollen sie vor der Verwendung von Fotos sicherstellen, dass die Bildrechte dies zulassen. Auch ein Impressum ist bei allen Internet-Angeboten Pflicht.

Äußern sich Mitarbeiter in Sozialen Netzwerken in unerwünschter Form, so gilt die Reihenfolge Ermahnung, Abmahnung und dann Kündigung. Bei schwierigen Fällen in den Bereichen Personal, Recht und Business Development ist es gegebenenfalls sinnvoll sich extern beraten zu lassen.

Kriminelle nutzen soziale Netzwerke für Phishing. Daher dürfen Mitarbeiter nicht unvorsichtig auf jeden Link klicken und erst recht nicht auf dahinterliegenden, gefälschten Seiten Benutzernamen und Kennwort eingeben, so der DsiN.

Weitere Informationen gibt es unter www.sicher-im-netz.de/unternehmen/2103.aspx.


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