Geringerer Schutz beim Online-Tracking befürchtet

Verein Digitalcourage kritisiert Änderungsvorhaben bei der ePrivacy-Verordnung

24. Januar 2019, 7:00 Uhr | Von Dr. Jörg Schröper.

Mitglieder von Vereinen und Verbänden, die sich für Datenschutz einsetzen, kritisieren nach einem Gespräch mit Vertretern des Justiz- und des Wirtschaftsministeriums die aktuellen Änderungen am Entwurf einer ePrivacy-Verordnung. Der Schutz von Internet-Nutzern vor Online-Tracking solle durch die jüngsten Änderungen erheblich geschwächt werden, so eine Mitteilung des Vereins Digitalcourage.

Kleine Änderung, großer Schaden für den Datenschutz: Die ePrivacy-Verordnung soll Datenschutz in der elektronischen Kommunikation gewährleisten und so die Datenschutz-Grundverordnung ergänzen. Im Rat der Europäischen Union wollen jedoch laut Digitalcourage einige Mitgliedsstaaten den Schutz der Nutzer vor Online-Tracking weiter abschwächen. Mit nur einem geänderten Wort im "Erwägungsgrund 20" werde die ursprüngliche Intention der Verordnung ins Gegenteil verkehrt. Ursprünglich hieß es dort, dass Tracking-Methoden, bei denen sich sensible Daten abfangen lassen, nur genutzt werden dürfen, wenn Betroffene eingewilligt haben "und" transparent informiert wurden. Stattdessen soll es nun laut dem Verein ausreichen, wenn Betroffene entweder eingewilligt haben "oder" informiert wurden.

"Nutzerinnen und Nutzer sind in der Lage selbst zu entscheiden, wem sie welche Daten preisgeben. Und sie haben ein Recht darauf", kommentiert Kerstin Demuth von Digitalcourage. Die Änderungen des Rats erlaubten es werbefinanzierten Online-Diensten demnach, Internetnutzervor die Wahl zu stellen, ob sie sich kommerziell überwachen lassen oder das Angebot nicht nutzen. Ebenfalls enthält der aktuelle Entwurf weitreichende Möglichkeiten, Metadaten zweckfremd zu verarbeiten. "Es ist ein gefährlicher Irrglaube, Metadaten seien weniger sensibel als Inhalte", erklärt Kerstin Demuth. "Das hat auch der Europäische Gerichtshof bereits so beurteilt."

Digitalcourage schätzt die im ePrivacy-Entwurf vorgesehene Verarbeitung von Kommunikations-Metadaten als unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein.  Ebenfalls besorgt sind die Vertreter der Verbände und Vereine über die Möglichkeit, Upload-Filter zu erlauben. Einige EU-Regierungen drängen darauf, mit der Einführung der ePrivacy-Verordnung Internetverbindungen, E-Mails und Chat-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen zu lassen. Zum Auffinden von "kinderpornografischen" und "terroristischen" Inhalten sollen Internetprovider, E-Mail-Anbieter und Anbieter von Messenger-Diensten nach eigenem Ermessen die Internetnutzung und versandte Nachrichten ihrer Kunden verdachtslos und flächendeckend filtern dürfen. Das in der geplanten ePrivacy-Verordnung vorgesehene Telekommunikationsgeheimnis soll insoweit aufgehoben werden. Durch nationale Gesetze könnte diese Zensur zudem verpflichtend eingeführt werden, so Digitalcourage weiter.

Auf einen offenen Brief von Datenschutzvereinen und -verbänden habe das  Bundesjustizministeriums diese zu einem Austausch am 21. Januar 2019 in Berlin eingeladen. Dort kritisierten Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen nach Angaben von Digitalcourage die Änderungen des EU-Rats an der geplanten Verordnung scharf. Stattdessen forderten die Vertreter der Zivilgesellschaft ein Recht auf datenschutzfreundliche Browser-Einstellungen, einen besseren Schutz vor Datendiebstahl und Überwachung sowie einen zügigen Abschluss der verschleppten ePrivacy-Reform.

Die Regierungsvertreter haben Digitalcourage zufolge signalisiert, sie wollten die ePrivacy-Reform weiter vorantreiben und würden die Vorschläge der bulgarischen Ratspräsidentschaft, die Zweckbindung für Metadaten aufzulösen, nicht mittragen. Dies hätten die Vertreter der zivilgesellschaftlichen Organisationen ausdrücklich begrüßt.

An dem Gespräch teilgenommen hatten Vertreter des Arbeitskreises  Vorratsdatenspeicherung, des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, die Datenschützer Rhein Main, Digitalcourage, Digitale Gesellschaft, FifF, ISOC.DE, das Netzwerk Datenschutzexpertise und Verbraucherzentrale Bundesverband.

Weitere Informationen stehen unter www.digitalcourage.de zur Verfügung.

Dr. Jörg Schröper ist Chefredakteur der LANline.

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