BSI-Zertifikat nach TR-03153 für TSE-Modul

Bundesdruckerei: Schutz von digitalen Kassen gegen Manipulationen

17. April 2020, 12:00 Uhr | Von Dr. Jörg Schröper.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat für das TSE-Modul der Bundesdruckerei und deren Technik-Partner Cryptovision das Zertifikat nach BSI TR-03153 erteilt. Mit der TSE-Lösung können Händler die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung erfüllen. Der Hersteller der TSE ist D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, das gemeinsam mit Cryptovision das TSE-Modul entwickelt hat. Dies biete für digitale Kassen höchste Sicherheit durch zukunftssichere Kryptofunktionen und lange Nutzungsdauer, so Dr. Kim Nguyen, Geschäftsführer von D-Trust. Mit dem Ziel einer sehr langen Rezertifizierungsfähigkeit habe man als Basis der TSE die neue Javacard-Chipgeneration NXP SE050 gewählt. Im Chip sind sämtliche sicherheitsrelevante Funktionen (CSP und SMAERS Applets) integriert. Mit der TSE lassen sich D-Trust zufolge bis zu 20 Millionen Signaturen tätigen. Die technische Sicherungseinrichtung liefere man in Form einer microSD-Karte. Sie sei zudem für die wichtigsten Speicherschnittstellen wie USB oder SD-Karte adaptierbar.

Ab sofort können Nutzer das TSE-Modul bei der Bundesdruckerei oder einem Distributionspartner bestellen. Die Auslieferung soll ab Mitte Mai erfolgen. Damit können laut Bundesdruckerei die Händler die Zeit bis zum 30. September 2020 zur Integration und den Rollout nutzen. Dann endet die Nichtbeanstandungsregelung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Die Bundesdruckerei stelle neben dem Hardware-Modul auch einen cloudbasierenden Web-Service zur Verfügung: Gemeinsam mit DF Deutsche Fiskal habe man die sogenannte Fiskal Cloud entwickelt. Diese Lösung eigne sich besonders für internetfähige Kassen. Das Besondere: Beide Lösungen - Hard- wie Software - seien auch im Hybridbetrieb einsetzbar. Durch einen solchen Mischbetrieb lassen sich auch Aufzeichnungssysteme einbinden, bei denen keine Signatur in Echtzeit erscheint.

Ab 1. Januar 2020 müssen alle Kassensysteme laut Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit einer zertifizierten "technischen Sicherungseinrichtung" ausgestattet sein, um digitale Aufzeichnungen elektronischer Kassensysteme vor nachträglichen Manipulationen zu schützen. Bis zum 30. September 2020 gilt die Nichtbeanstandungsregelung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Bis dahin werden Kassensysteme, die über keine zertifizierte technische Sicherungseinrichtung verfügen, nicht beanstandet.

Mehr Informationen zu den Fiskalisierungslösungen der Bundesdruckerei finden Interessierte hier: www.bundesdruckerei.de/de/loesungen/Fiskalisierung.

Dr. Jörg Schröper ist Chefredakteur der LANline.

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