Metz Connect: Informationen zur neuen EU-BauPVO

Faktensammlung zur Bauproduktenverordnung

1. August 2017, 10:39 Uhr | Von Dr. Jörg Schröper.

Menschen sind jeden Tag potenzieller Brandgefahr ausgesetzt. Die EU hat dieses Problem erkannt und nicht zuletzt im Sinn der Sicherheit der Menschen in Gebäuden die unterschiedlichen nationalen Regulierungen bezüglich Zulässigkeit von Bauprodukten in Europa harmonisiert.

Mehr als 90 Prozent der Zeit verbringen Personen in Gebäuden, zuhause, in Büros, Krankenhäusern, Schulen, Hotels und öffentlichen Gebäuden. An diesen Orten finden über 90 Prozent der Brände statt. Waren vor 50 Jahren noch etwa 15 Minuten Zeit zur Personenrettung, kann heute eine Feuerquelle innerhalb von drei Minuten zum lebensgefährlichen Flächenbrand führen. Ein Grund für diese dramatische Beschleunigung ist die zunehmende Verwendung von Kunststoffen innerhalb der Gebäude.

Die EU Construction Product Regulation (CPR) trat zum 1.7.2013 in Kraft  und ist damit unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der EU. In der deutschen Fassung "Bauproduktenverordnung" (BauPVO) genannt, betrifft diese alle Kabel, die bestimmt sind zur dauerhaften Installation in einem Bauwerk. Geregelt sind dort die Anforderungen hinsichtlich des Verhaltens und des Widerstands im Brandfall.

Nützliche Informationen zum Thema finden sich in einer Informationssammlung auf der Web-Seite von Metz Connect. Der Hersteller hat seine Kabel für die Gebäudeverkabelung klassifiziert und die entsprechenden Angaben in einem Datenblatt hinterlegt.

Eine Übersicht der Leistungserklärungen DOP (Declaration of Performance) finden sich im hauseigenen Download-Center oder direkt am jeweiligen Produkt im dortigen Download-Bereich.

Zudem gibt es Hinweise zur Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen unter der Bauprodukteverordnung vom Februar 2017.

Ein weiterer Link gibt Hinweise zu Kabeln und Leitungen unter der Bauproduktenverordnung - Pflichten für das E-Handwerk vom Juni 2017.

Außerdem finden sich bei Metz Connect Informationen zur Rolle der Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011 bei konfektionierten Kabeln und anderen Produkten mit Kabeln.

Dr. Jörg Schröper ist Chefredakteur der LANline.

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