Neuer juristischer Leitfaden von Trend Micro

Ratgeber für IT-Security und IT-Compliance

28. Juni 2019, 8:30 Uhr | Von Dr. Jörg Schröper.

Trend Micro stellte vor Kurzem die neue Version seines juristischen Leitfadens vor. Dieser beleuchtet wichtige rechtliche Themengebiete, die bei der Gestaltung von IT-Infrastruktur und ITSicherheit in Unternehmen zu beachten sind. Kernthemen der aktuellen Auflage sind die besonderen Anforderung, die das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 an Kritische Infrastrukturen (KRITIS) stellen wird sowie das kürzlich in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. In dem Nachschlagewerk IT-Security und IT-Compliance im Unternehmen hat der japanische IT-Sicherheitsanbieter nach eigenen Angaben die wichtigsten Informationen zusammengetragen und erläutert, die in Bezug auf Cybersicherheit für Unternehmensleitungen relevant sind. Damit folge Trend Micro seiner eigenen Tradition - der juristische Leitfaden erscheint in diesem Jahr bereits in der sechsten Auflage.

Unternehmen sind auf den Einsatz von Informationstechnologie angewiesen, da fast alle geschäftskritischen Prozesse inzwischen elektronisch erfolgen. Geschäftsleitung und Mitarbeiter sind nicht nur mit der Unternehmens-IT, sondern auch untereinander vernetzt. Immer größere Mengen an Daten werden in die Cloud ausgelagert. Dabei stellen Big Data und das Internet der Dinge (IoT) die nächste Stufe technischer Innovationen dar, die Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.

Denn ein solch umfassender Einsatz von IT birgt auch vielerlei Risiken: Sicherheitslücken und Datenlecks, Hacker-Angriffe, Datenschutzverstöße und Missbrauch der IT-Systeme durch Mitarbeiter können für die Geschäftstätigkeit erhebliche Folgen haben und unter Umständen sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen oder Schadensersatzforderungen gegen das Unternehmen und die Geschäftsleitung führen.

"Wir möchten mit unserem Leitfaden Unternehmen dabei unterstützen, juristische Fallstricke zu umgehen. Der Einsatz zunehmend komplexerer IT-Lösungen in Unternehmen stellt Geschäftsführer immer wieder auch rechtlich vor neue Herausforderungen. Unser Nachschlagewerk, das wir speziell im Hinblick auf die Rechtslage in Deutschland gestaltet haben, soll ihnen einen Überblick über aktuelle juristische Fragestellungen bieten, die sie beachten sollten", sagt Elize Horn-Zehetbauer, Justiziarin bei Trend Micro.

Die neue Ausgabe beleuchtet besonders Neuerungen im IT-Recht. Beispielsweise sieht der Referentenentwurf für das "IT-Sicherheitsgesetz 2.0" vor, Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zu verpflichten, Schutzmaßnahmen wie Information-Security-Management und Business-Continuity-Management als Teile ihrer Cybersicherheits-Strategie zu etablieren. Außerdem sollen sie einer Meldepflicht über Sicherheitsvorfälle bei erheblichen IT-Störungen wie gezielten Angriffsversuchen unterliegen. Zudem ist geplant, die Meldepflichten, die bisher nur für KRITIS gelten, auf weitere Bereiche der Wirtschaft auszudehnen, bei denen ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Dies betrifft unter anderem Rüstungshersteller und Medienunternehmen sowie bestimmte börsennotierte Aktiengesellschaften.

Neu ist auch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, das im April dieses Jahres in Kraft getreten ist. Dadurch sind die Anforderungen an das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses gestiegen. Danach muss ein solches besonders geschützt und von wirtschaftlichem Wert sein. Dadurch kommen zusätzliche Compliance-Anforderungen auf Unternehmen zu. Sie müssen insbesondere angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen implementieren und dies im Streitfall auch nachweisen können.

Die vollständige Version der sechsten Auflage des juristischen Leitfadens von Trend Micro ist unter folgendem Link kostenlos zum Download verfügbar: www.trendmicro.com/JuristischerLeitfaden2019.

Dr. Jörg Schröper ist Chefredakteur der LANline.

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