Breitbandspezialist: GIS-Nebenbestimmungen führen zu hohem Aufwand bei Förderanträgen

tktVivax: Glasfaserziele in Baden-Württemberg gefährdet

6. September 2019, 9:36 Uhr | Von Dr. Jörg Schröper.

Mit einem Schreiben vom 30. August 2019 hat das baden-württembergische Innenministerium darüber informiert, dass bereits zum 1. November 2019 neue sogenannte GIS-Nebenbestimmungen (Geoinformationssysteme) in Kraft treten. Nach Einschätzung der Breitbandspezialisten der tktVivax wird das den Glasfaserausbau in Baden-Württemberg deutlich zurückwerfen. "Mit dieser Maßnahme nimmt das Land die Vereinfachungen bei der Beantragung von Fördermitteln, die der Bund erst im vergangenen Jahr eingeführt hat, jetzt wieder zurück. Mehr noch: So, wie sich das Papier liest, muss nun jede baden-württembergische Kommune einen Master-Plan für ein flächendeckendes Glasfasernetz vorlegen, um überhaupt einen Antrag auf Förderung stellen zu können", fasst Dirk Fieml, Geschäftsführer von tktVivax mit Sitz in Backnang und Potsdam, die Problematik zusammen. Diese Vorgaben seien insbesondere beim sogenannten "Wirtschaftlichkeitslückenmodell" überzogen, betont Fieml. Denn in der Kürze der Zeit sei eine derart exakte Planungsvorlage nur mit hohem Aufwand umzusetzen.

Nach dem geltenden Bundesförderprogramm können baden-württembergische Kommunen für den Glasfaserausbau derzeit Fördermittel vom Bund in Höhe von bis zu 50 Prozent der Investitionskosten erhalten sowie eine Co-Finanzierung in Höhe von 40 Prozent vom Land. Um den Glasfaserausbau zu beschleunigen, hatte der Bund die Vorgaben für die Beantragung 2018 deutlich vereinfacht. Nach den neuen GIS-Nebenbestimmungen müssen die Kommunen ab dem 1. November nun sehr detaillierte Planungsdaten vorlegen. So werde in dem Papier beispielsweise gefordert, eine FTTB-Feinplanung (Fiber to the Building) aufzustellen, in der sehr genau dargelegt wird, wo die einzelnen Hausanschlüsse zu installieren sind. Auch die einzelnen Trassenabschnitte und die zu verlegenden Rohre müssten exakt aufgeführt werden, so die Experten weiter.

"Damit steigt der Planungsaufwand drastisch an, denn inhaltlich wird hier der Aufbau eines Master-Plans für eine flächendeckende Glasfaserversorgung in der Kommune gefordert. Im Prinzip also eine fertige Planung, und dies bevor überhaupt über die Vergabe von Fördermitteln entschieden wurde. Dies wird den Glasfaserausbau um Monate verzögern, denn viele Kommunen müssen ihre Projekte jetzt völlig neu aufsetzen“, so Fieml. tktVivax habe sich jetzt mit einem Schreiben an das baden-württembergische Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration gewandt und um Klärung der mit den neuen GIS-Nebenbestimmungen verbunden offenen Fragen gebeten.

tktVivax unterstützt nach eigenen Angaben Anwender im Bereich zukunftsorientierter Telekommunikationstechnik sowie mit Organisations-, Prozess- und Digitalisierungsberatung in der kommunalen Versorgungswirtschaft. Das Beratungsunternehmen hat rund 50 Mitarbeiter. Weitere Informationen stehen unter www.tkt-vivax.de zur Verfügung.

Dr. Jörg Schröper ist Chefredakteur der LANline.

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