Nachweis der Basisabsicherung von IT-Umgebungen

TÜViT weist nun auch Basisschutz für Informationssicherheit nach

31. Januar 2019, 13:14 Uhr | Von Dr. Wilhelm Greiner.

Unternehmen und Behörden können sich von TÜV Informationstechnik (TÜViT) im Rahmen eines Testats nun auch die Basisabsicherung gemäß der IT-Grundschutz-Methodik bestätigen lassen, meldet der Prüfdienstleister. Denn das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) lasse solche Testate ab sofort zu. TÜV Informationstechnik prüfe in einem Audit, inwieweit eine Organisation die Anforderungen des IT-Grundschutzes umgesetzt hat.

Mit dem Testat der Basisabsicherung nach IT-Grundschutz als erstem Schritt könne ein Unternehmen oder eine Behörde bereits durchgeführte IT-Sicherheitsaktivitäten nachweisen und gegenüber Dritten belegen, zum Beispiel in Form von Marketingmaßnahmen, so TÜViT. Die Basisabsicherung ermögliche hier den unaufwändigen Einstieg in den Aufbau eines Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS).

Das Testat zur Basisabsicherung bietet TÜV Informationstechnik als ersten Schritt zur Standardabsicherung nach IT-Grundschutz an: TÜViT richtet sich damit vor allem an Unternehmen und Behörden, die mit dem Aufbau eines ISMS gemäß IT-Grundschutz-Kompendium starten wollen.

Der IT-Grundschutz des BSI liefert einen Best-Practice-Ansatz zum Aufbau eines ISMS, indem er Sicherheitsmaßnahmen vorgibt, die bestehenden Gefährdungen vorbeugen. Er ergänzt damit die Sicherheitsnorm ISO 27001: Während sich die ISO-Norm an Geschäftsprozessen orientiert, ist der IT-Grundschutz technischer ausgerichtet und beschreibt bis ins Detail, wie Organisationen ihr Gefährdungsniveau senken können.

Weitere Informationen finden sich unter www.tuvit.de

Dr. Wilhelm Greiner ist freier Mitarbeiter der LANline.

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