Storage-as-a-Service wird DSGVO-konform

Zadara: Grundlage DSGVO-konformer Datenspeicherung

2. Mai 2018, 13:13 Uhr | Von Dr. Jörg Schröper.

Zadara, weltweiter Anbieter von Storage-as-a-Service (STaaS) für Enterprise-Anwender, erklärte vor Kurzem, dass sich seine Storage-Cloud- und VPSA-Services nun an der neuen Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) orientieren. Mit dieser Ankündigung soll sich Kapitalgesellschaften, Dienstanbieter und andere Organisationen, die weltweit Geschäfte machen, ein einfacherer Weg zum Erfüllen der Anforderungen der Verordnung eröffnen.

Zadaras Storage-Cloud- und VPSA-Services (Virtual Private Storage Array) bieten eine Reihe von Kontrolloptionen an, um Anwender bei der Einhaltung der DSGVO zu unterstützen. Im Einzelnen sind dies:

  • Hohe physische Sicherheit mit biometrischen Verriegelungen an Zadaras Anlagen-Cages,
  • strenge, rollenbasierende Zugangskontrolle,
  • sichere, immer verschlüsselte Management-Kommunikation,
  • Verschlüsselung von Daten im Ruhezustand mit Schlüsseln in Kundenbesitz,
  • Verschlüsselung von Datenübertragung für jede Datenverschiebung,
  • robustes Identitäts-Management,
  • Kunden können die Region auswählen, in der die Daten aufbewahrt werden,
  • Mandantenfähigkeit mit vollständiger Vernetzung und Ressourcentrennung zwischen Besitzern und
  • Löschung von Daten und Vernichtung des Laufwerks, wenn Daten gelöscht werden sollen.

Zusätzlich führt Zadara nach eigenen Angaben fortlaufende Sicherheitstests seiner Storage-Cloud- und VPSA-Services durch. Zadara verfügt über Sicherheitsbescheinigungen wie ISO 27001, SOC 2 Typ 2 und HIPAA. Diese Bescheinigungen und Audit-Berichte lassen sich für Risikobewertungen von Kunden verwenden und sollen sie bei der Bestimmung unterstützen, ob die richtigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Zadara schult zudem nach eigenem Bekunden alle Mitarbeiter in Datenschutzfragen, damit diese sich der Sensibilität personenbezogener Daten (PII) und der Verpflichtung des Unternehmens, DSGVO-konform zu sein, bewusst sind.

Die DSGVO (Verordnung EU 2016/679) wird am 25. Mai 2018 rechtswirksam und schützt das Recht der Bürger der Europäischen Union auf Privatsphäre. Sie führt strenge Anforderungen ein, die die Standards für Datenschutz, Sicherheit und Compliance erhöhen. Die DSGVO wird die bestehende EU-Datenschutzrichtlinie ersetzen und soll die Datenschutzgesetze in der gesamten EU vereinheitlichen. Die Verordnung ist nach Einschätzung von Experten die bedeutendste und umfassendste Reform des Datenschutzgesetzes seit 20 Jahren.

Weitere Informationen stehen unter www.zadarastorage.com zur Verfügung.

Dr. Jörg Schröper ist Chefredakteur der LANline.

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