Konsequenzen der neuen Bauproduktenverordnung

Brandschutz im Kabel

1. Februar 2017, 8:00 Uhr | Von Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Martin Rottmann.

Die Bauproduktenverordnung (CPR, Construction Products Regulation) tritt die Nachfolge der bereits seit 25 Jahren existierenden Richtlinie (CPD) an und gilt für Produkte, die dauerhaft in einem Gebäude verbleiben. Die neue Regelung betrifft auch Datenkabel und hat Auswirkungen auf die Praxis von Planern, Installateuren und Betreibern.

Bereits die CPD enthielt harmonisierte Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten innerhalb der EU mit einer "gemeinsamen Fachsprache, um die Leistung von Bauprodukten beurteilen zu können". Zur weiteren Zielsetzung zählten:

  • Verlässliche Informationen, um einen Produktvergleich verschiedener Hersteller in allen Ländern zu ermöglichen,
  • Unterstützung des freien Handels von Bauprodukten in der EU,
  • den verschiedenen nationalen Behörden ein Instrument an die Hand zu geben, in dem die Leistungsanforderungen in einer einheitlichen europäischen Norm festgelegt sind und
  • den Nutzern von Bauprodukten zu ermöglichen, ihre Leistungsanforderungen besser zu definieren.
  • Aus der CPD wurde im Jahr 2011 die CPR. Sie gilt in der EU seit dem 1. Juli 2013. Schon seit Einführung der CPD/CPR gab es Diskussionen darüber, auch die Energie- und Kommunikationskabel einzubeziehen, was dann im Jahr 2015 geschah. Am 10. Juli 2015 wurde die EN 50575 im Amtsblatt der Europäischen Union aufgeführt und kommt dort seit dem 1. Dezember 2015 zur Anwendung.

Seit dem Zeitpunkt der Anwendung gibt es eine definierte Zeitspanne der "Koexistenz" von zwölf Monaten. Dies soll den Herstellern von "Kabeln für den dauerhaften Einbau in Gebäuden und anderen Bauwerken" ermöglichen, unabhängige Zertifikate und Leistungserklärungen bezüglich des Brandverhaltens - als Reaktion auf Feuer - bereitzustellen.

Die Leistungserklärung ist gewissermaßen der Ausweis, mit dem die Produkte die Grenzen des Europäischen Wirtschaftsraums durchqueren können und somit in Verkehr gebracht werden. Sie ist auch das Dokument, das einen durchgängigen Prüfpfad von der Produkt-ID (Teilenummer) bis zur EG-Konformitätserklärung für jedes Produkt bietet.

Um zu verdeutlichen, wie dies in der Praxis funktioniert, lohnt sich ein Blick auf die Normen, in denen das Brandverhalten von Kabeln definiert ist. Mit Inkrafttreten der CPR ist das Brandverhalten von Kabeln verschiedenen Euroklassen zugeordnet. Die EN 13501-6: 2014 definiert sieben Basiseuroklassen: Aca, B1ca, B2, Cca, Dca, Eca und Fca. Diese Euroklassen stützen sich auf die Grundlage der Messergebnisse einer Reihe verschiedener Kabelbrandtests. Die "Basis"-Tests sind wiederum in der EN 60332-1-2, EN 50399 und EN ISO 1716 spezifiziert.

Die Euroklasse Aca umfasst Kabel, die "nicht brennen" - mit einer niedrigen Bruttoverbrennungswärme, wie es die EN ISO 1716 festhält. Es gilt jedoch als unwahrscheinlich, dass IT-Kupfer- oder -LWL-Kabel entwickelt werden können, die diese Euroklasse Aca erfüllen. Voraussichtlich wird es auf dem Markt auch keinen Bedarf dafür geben. Wichtig: Diese Euroklasse sollte auch nicht mit der Anforderung verwechselt werden, dass die betroffenen Kabel für einen bestimmten Zeitraum Widerstand gegen Feuer bieten.

Die Euroklassen B1ca, B2ca, Cca und Dca werden nach sich in dieser Reihenfolge abschwächenden Anforderungen beurteilt und nach den Kriterien der EN 50399 geprüft. Die Euroklasse B1ca stellt also in diesem Spektrum die höchste Leistungsklasse dar.

Euroklasse-Eca-Kabel erfüllen lediglich die empfohlene Mindestanforderung der EN 60332-1-2. Da es sich dabei um genau diejenige Norm handelt, die bislang für "Standard-Innenkabel" galt, ließe sich spekulieren, die Euroklasse Eca empfehle sich auch für Innenkabel. Dies ist zwar grundsätzlich richtig, allerdings mit der wichtigen Einschränkung, dass die Klasse Eca keine Anforderungen in Bezug auf Rauch- oder Säure-Gasentwicklung enthält - im Gegensatz zu vielen derzeit erhältlichen Datenkabeln, die dieses Merkmal erfüllen.

Die Euroklasse Fca gilt für Kabel, die entweder entflammbar sind und nicht einer der höheren Euroklassen entsprechen oder für die es keine speziellen Anforderungen gibt. Die meisten Außenkabel würden zum Beispiel in diese Euroklasse fallen.

Nur für die Euroklasse B1ca bis Dca gibt es eine zusätzliche Bewertung der Merkmale gemäß eines Brandtests nach EN 50399:

  • Erzeugung von Rauch (s) nach EN 61034-2,
  • brennendes Abtropfen (d) nach EN 50399 und
  • Säuregasentwicklung (a) nach DIN EN 50267-2-3 (EN 60754-2).

Dies führt zum Format der Euroklassen, die nach dem Schlüssel Xca-sm, dn, ap aufgebaut sind und Folgendes bedeuten:

  • X: der Bereich der Euroklasse von A bis F ist, wie beschrieben,
  • s (smoke): auf die Raucherzeugung bezogen (mit m = 1, 1a, 1b, 2 oder 3),
  • d (droplets): Tröpfchenbildung (mit n = 0, 1 oder 2) und
  • a (acid): Freisetzung von Säuregas (mit p = 1, 2 oder 3).

In allen Fällen steht die niedrigste Zahl für m, n und p für die beste Leistung. Die höchste Zahl bedeutet "Leistungsmerkmal nicht erfüllt" oder gibt an, dass eine bessere Leistungsstufe aufgrund eines Fehlers nicht zu erfüllen ist. Daneben existiert eine zweite "Bearbeitungsphase" der CPR, die Flammwidrigkeit, die festlegt, dass die Kabel im Brandfall für einen bestimmten Zeitraum ihre Funktion erhalten müssen. Dies ist zum Beispiel für Feueralarm-Systemkabel wichtig. Das System für die Zertifizierung dieses Funktionsmerkmals hinkt allerdings der CPR hinterher. Die Aspekte der Flammwidrigkeit innerhalb der CPR sprengen darüber hinaus den Rahmen dieser Betrachtung und sind einem weiteren Artikel vorbehalten.

Der gesamte Prozess der Zertifizierung, Dokumentation und Kennzeichnung in der Norm EN 50575, die von Cenelec ratifiziert ist, ist von den Mitgliedstaaten zugelassen und im Amtsblatt der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2015 aufgeführt. Die EN 50575 lässt sich daher als Grundstein dafür ansehen, dass nun die Strom- und Kommunikationskabel in die Erweiterung der CPR aufgenommen sind.

Die EN 50575 definiert, welche Bewertungs- und Zertifizierungsschemata für die verschiedenen Kabel-Euroklassen anzuwenden sind. Die Euroklassen B1, B2 und C unterliegen der sogenannten "System 1+"-Bewertung und -Zertifizierung. Dies bedeutet, dass jeder Kabeltyp von einem benannten, unabhängigen Institut gegen die einschlägigen Normen geprüft werden muss. Das Kabel muss in regelmäßigen Intervallen erneut getestet werden, und die Fertigungsprozesse und Verfahren unterliegen einer laufenden Abnahme durch die benannte Prüfstelle. Der Hersteller ist verantwortlich für die Erstellung einer Leistungsbeschreibung (also eines Datenblatts in der Amtssprache des Ziellands) für jeden Kabeltyp. Ferner muss er eine CE-Kennzeichnung auf der Verpackung anbringen sowie weitere Informationen und eine Bezugnahme zur Leistungsbeschreibung.

Die Euroklassen D und E gehören zum "System 3", das eine einmalige Zertifizierung der einzelnen Kabeltypen durch eine benannte unabhängige Stelle festlegt. Der Hersteller kümmert sich dann wieder um die Leistungsbeschreibung und Kennzeichnung, wie oben beschrieben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage, wo die Kabel der verschiedenen Euroklassen einzusetzen sind. Dies ist für Bauherren, Planer und Installateure womöglich die wichtigste Fragestellung der gesamten CPR-Diskussion. Dabei ist zu beachten, dass die CPR keine Vorschläge oder Empfehlungen bezüglich der Anwendung von Kabeln einer bestimmten Euroklasse ausspricht.

Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Martin Rottmann ist Business Development Manager bei Nexans Cabling Solutions ().

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