Interview mit Andreas Klees, Easylan

Netzbetreiber ist Vertragspartner

2. Februar 2015, 7:00 Uhr | Dr. Jörg Schröper

Garantien auf Verkabelungen sollen sicherstellen, dass der Netzbetreiber schnell einen Ersatz erhält, wenn bei der installierten Verkabelung ein Mangel auftritt. Und dies möglichst über die gesamte Laufzeit von meist 25 Jahren. Wer schon einmal einen Garantiefall hatte, weiß, dass dem in der Praxis oft nicht so ist. Der Hersteller ZVK will mit dem Garantieprogramm für seine Easylan-Verkabelungssysteme deshalb neue Wege gehen. Im Gespräch mit der LANline erklärt der Geschäftsführer Andreas Klees, wie sich seine Garantie von den marktüblichen Programmen unterscheiden soll.

LANline: Herr Klees, bei Ihrem Garantiesystem binden Sie den Netzbetreiber mit ein. Was hat er davon?
Klees: Es gibt da zwei gravierende Unterschiede zu den verbreiteten Garantien. Zum einen schließen wir die Garantieverträge direkt mit dem Netzbetreiber ab. Zum anderen setzen wir eine geprüfte und dokumentierte Verkabelung voraus. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Verkabelung fachgerecht installiert ist. Dies ist auch im Interesse des Betreibers. Außerdem lässt sich über die Prüfprotokolle und das Verkabelungshandbuch nachvollziehen, was die Ursache für einen eventuellen Komponentenausfall sein könnte.
LANline: Ist eine dokumentierte zertifizierte Verkabelung bei professionellen IT-Netzen nicht selbstverständlich?
Klees: Nein, die Praxis zeigt, dass die ursprüngliche Verkabelung vielleicht noch zertifiziert und dokumentiert wurde. Doch die Dokumentation liegt dann oft beim Dienstleister und ist in vielen Fällen nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Zudem wechseln Netzbetreiber auch mal den Dienstleister und haben dann womöglich keinen Zugriff mehr auf die Dokumentation. Nach Basel II müssen Unternehmen ihr IT-Netz aber lückenlos dokumentieren. Und es ist sinnvoll, diese Dokumentation im Unternehmen aufzubewahren und nicht beim Netzwerkdienstleister. Besonders unangenehm wird es nämlich, wenn der Installationsbetrieb seine Geschäfte eingestellt hat und der Netzbetreiber nicht binnen eines Jahres seine Ansprüche geltend gemacht hat. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb in eine andere Firma übergegangen ist. Schon allein, um unabhängig von Lieferanten zu sein, sollte das Verkabelungshandbuch beim Netzbetreiber liegen. Die Abhängigkeit vom Netzwerkdienstleister ist übrigens ein großer Nachteil der handelsüblichen Garantieprogramme. Diese laufen in der Regel über den Installateur. Das heißt, der Netzbetreiber hat keinen Einblick, wann ein Garantiefall gegeben ist. Er kann den Garantieanspruch auch nicht direkt geltend machen, sondern muss sich an den Installateur wenden, der die Verkabelung vielleicht vor mehr als zehn Jahren eingebaut hat.
LANline: Wie machen sich Einschränkungen der Gewährleistung bei fehlerhaften Komponenten für den Netzbetreiber in der Praxis bemerkbar?
Klees: Bei vielen Garantieverträgen sind die Klauseln so einschränkend, dass selbst alltägliche Gegebenheiten zum Ausschluss führen können. Bei manchen darf zum Beispiel der Installateur nicht gewechselt werden. Bei anderen Verträgen erlischt die Garantieleistung, wenn im Server-Raum 35°C überschritten wurden oder wenn dort große Temperaturschwankungen herrschen. Wir gehen dagegen davon aus, dass eine fachgerecht installierte Verkabelung mit hochwertigen Komponenten bei solchen Bedingungen problemlos arbeiten muss - ohne Beeinträchtigung der Übertragungsleistung.
LANline: Was umfasst Ihre Systemgarantie?
Klees: Das Garantieprogramm umfasst neben der Produktgarantie eine Performance- und eine Applikationsgarantie. Die erste garantiert dem Anwender, dass die eingesetzten Komponenten ab der Installation 25 Jahre lang der zum Einbauzeitpunkt gültigen Norm, also ISO/IEC 11803, EN 50173 oder EIA/TIA 5688 entsprechen. Die zweite garantiert die spezifizierten Systemeigenschaften des bei der Abnahmemessung verwendeten Standards, also etwa die Übertragungsgeschwindigkeit. Und mit der Applikationsgarantie ist sichergestellt, dass auch sämtliche spezifizierten Anwendungen dieses Standards unterstützt werden.
LANline: Wie gehen Sie mit Veränderungen im Netz um?
Klees: Bei einer kontinuierlich dokumentierten Verkabelung ist es kein Problem, auf Veränderungen einzugehen: Der Netzwerkadministrator kann beispielsweise einen Anschluss abschneiden und ihn durch einen neuen ersetzen, der durchaus auch von einem anderen Hersteller stammen darf. Der Netzbetreiber muss diese Veränderung im Verkabelungshandbuch dokumentieren und uns melden. Dann läuft die Garantie für das installierte Kabel weiter. Der neue Anschluss ist jedoch nicht mehr mit abgedeckt. Der Anwender ist bei seiner Verkabelung also nicht an einen Hersteller gebunden. Umgekehrt kann er in sein vorhandenes Netzwerk auch Netzsegmente mit einem Easylan-System neu verkabeln und nur dafür einen Garantievertrag abschließen. Der lässt sich bei zusätzlichen Verbindungen auch wieder erweitern. Dann sendet der Netzbetreiber uns den Garantievertrag mit der aktualisierten Stückliste der eingesetzten Easylan-Produkte. Der Garantievertrag enthält zudem Angaben zum Installationsbetrieb und zu den Abnahmemessungen.
LANline: Die ZVK stellt ja in erster Linie Anschluss- und Patch-Komponenten her. Wie setzen sich Ihre vollständigen Verkabelungssysteme zusammen?
Klees: Ein Easylan-Verkabelungssystem besteht aus Prelink-, Fixlink- oder H.D.S.-Komponenten der ZVK sowie Datenkabeln aus der Silverline-Reihe von Draka. Diese sind mit der UL-Reihe des Herstellers vergleichbar. Der Installateur oder Netzbetreiber kann die Systeme bei unseren Vertriebspartnern wie beispielsweise Neftek in Köln ordern.
LANline: Durch den Garantievertrag ist der Netzbetreiber gezwungen, seine Netzwerkdokumentation auf dem Laufenden zu halten. Viele mittelständische Firmen haben aber die Unternehmens-IT an einen Dienstleister vergeben.
Klees: Das kann auch so bleiben. Es muss im Unternehmen nur eine Stelle geschaffen werden, an der die Netzwerkdokumentation mit dem Verkabelungshandbuch und den Garantieverträgen archiviert wird. Der aktuelle IT-Dienstleister sollte natürlich darauf zugreifen und die Unterlagen aktualisieren können. Das Unternehmen macht sich damit unabhängig von seinen Dienstleistern. Laut Basel II liegt die Verantwortung für das IT-Netz beim Unternehmen und lässt sich nicht auf einen Dienstleister übertragen.
LANline: Herr Klees, vielen Dank für das Gespräch.
Der Autor auf LANline.de: jschroeper

Beim Garantieprogramm für Easylan-Verkabelungen ist der Netzbetreiber Vertragspartner und muss ein Verkabelungshandbuch führen. Dies bietet laut Klees Vorteile für das Garantieprogramm und erleichtere Service und Wartung des Netzes.

Andreas Klees ist Geschäftsführer von ZVK in Garching bei München und verantwortlich für den Geschäftsbereich Easylan.

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