Schutz für Marken und Produkte

Patente, Plagiate und Probleme

17. August 2017, 7:00 Uhr | Von Simon Federle.

Besser gut kopiert als schlecht erfunden. Eine Redewendung, die bisweilen nicht immer stimmt. Vor allem in der Industrie kann diese Taktik sehr teuer werden. So kann ein Monat, in dem ein Patent verletzt und eine Kopie unberechtigt vertrieben wurde, je nach Branche und Produkt den Rechteverletzer leicht 100.000 Euro kosten. Der Schutz von Marke und Produkt sollte daher eine wichtige Rolle spielen, zumal viele Unternehmen ab einer gewissen Marktposition per se Gefahr laufen, mit Plagiaten kämpfen zu müssen.

Fälschungen verursachen in deutschen Unternehmen Einbußen in Milliardenhöhe. Erfolgreiche Produkte werden jedoch nicht nur imitiert, sondern vor allem kopiert. Um sich vor Plagiaten zu schützen, stehen Herstellern dabei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Leider nehmen diese noch zu wenige wahr. Auch Händler achten nicht immer darauf, welche Produkte sie vertreiben. Dabei gilt: Zählt der Kauf von Kopien respektive Nachmachungen aus Sicht des Endverbrauchers insgeheim noch immer als Bagatelle, ahnden ordentliche Gerichte den Verkauf hart. Sowohl Patentinhaber als auch Händler sollten sich richtig absichern, um ihre Ansprüche im Schadensfall geltend machen zu können. Weltweit stehen dafür vier übliche Schutzarten zur Verfügung: Geschmacksmuster, Marke, Gebrauchsmuster und Patent.

Schutzrechte

Geschmacksmuster und Marke beziehen sich auf die Erscheinungsform selbst, ohne die Leistungen darzustellen. Dies bedeutet: Beim Geschmacksmuster ist ein Produkt durch ein Bild dokumentiert. Zum Beispiel ein roter Motor mit blauen Beschriftungen. Allerdings ist nur diese eine, im Bild dokumentierte Aufmachung geschützt. Ein baugleicher, jedoch blauer Motor wäre es bereits nicht mehr. Zwar gilt der Schutz ewig, für die meisten Hersteller ist er jedoch relativ wenig brauchbar. Meist kommt er für Grafiken oder Bilder zum Einsatz. Das Markenrecht ist stärker und ist in jedem Fall zu berücksichtigen, da Marken sehr oft mit Produkten in Verbindung stehen oder der Hersteller oft unbekannter ist als sein Produkt. So schützt es als Bild- beziehungsweise Wortmarke Logos respektive Namen. Deren häufig übliche Kombination erhöht dabei den Schutz. Zudem berücksichtigt das Markenrecht auch Verwechslungsgefahren. Im Streitfall entscheidet dann ein Richter, ob beispielsweise "Adidos" mit "zwei Streifen" verwechselbar ist.

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Seriöse Beschaffungswege ersparen oft die Frage nach Original oder Fälschung.

Das Gebrauchsmuster, in Deutschland auch als kleines Patent bekannt, ist ein Patentrecht, das ab Anmeldung zehn Jahre lang gültig ist. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Anmeldung unterliegt jedoch nur einer formalen Prüfung. Im Fall einer Patentverletzung muss der Inhaber dann mühsam selbst nachweisen, dass alle Kriterien eines Patents erfüllt sind: Handelt es sich um eine Neuheit, die vorher noch nicht veröffentlicht war? Ist eine erfinderische Höhe vorhanden, oder hätte das Produkt ohne Weiteres auch andere erfinden können? Zum Beispiel gilt ein breiteres Rad an einem Schubkarren nicht als erfinderische Höhe, da allseits bekannt ist, dass ein breiteres Rad weniger in weichen Untergrund einsinkt als ein schmales. Im Gegensatz dazu lässt sich die erfinderische Höhe bei drei Rädern nachweisen, die Treppenfahrten merklich erleichtern.

Das Gebrauchsmuster ist bis zu einem Jahr nach Gebrauchsmustereinreichung im Patentamt zum Patent erweiterbar. Eine Form davon ist das Verfahrenspatent. Es beschreibt allerdings nur die Herstellung eines Produkts. Verfahrenspatente sind daher nicht üblich, da sie keinen großen Schutzwert bieten. So erlischt beispielsweise der Schutz, wenn ein Hersteller Produkte maschinell statt händisch zusammensetzt.

Aus diesem Grund sollten Betroffene das eigentliche Patent anstreben. Es schützt das Produkt insgesamt oder Teile davon, ab Anmeldung für 20 Jahre. Eine Verlängerung ist auch in diesem Fall nicht möglich. Dafür kann man das Patent, sofern es nicht von Beginn an so angemeldet war, innerhalb eines Jahres auf weitere europäische Länder erweitern, und zwar einhergehend mit einer erneuten Prüfung im europäischen Patentamt. Für ein weltweit gültiges PCT-Patent haben Inhaber sogar 30 Monate Zeit. Jedoch müssen alle Patente auch die jeweils nationale Zulassung durchlaufen.

Infolgedessen können Patente sehr kostspielig ausfallen. Deutsche Patentkosten belaufen sich pro Anmeldung ungefähr auf 10.000 Euro. Für ein europäisches Gesamtpatent, das von allen im Verbund eingetragenen Ländern anerkannt ist, sind etwa 250.000 Euro aufzubringen. Ein tatsächlich weltweit geschütztes Patent kostet fünf bis sechs Millionen Euro. Auch wenn weltweite Patente eher unüblich sind, sollte die Wahl der Länder gut durchdacht sein. Wird ein Produkt in einem Land kopiert, in dem es nicht patentiert ist, darf es dort gefertigt und vertrieben werden. Es ist in diesem Land ein Konkurrenzprodukt.

Konsequenzen

Dass es dennoch zu Plagiaten kommt, ist keine Überraschung. Hersteller können ihre Marken und Produkte dann abhängig vom Schutzrecht verteidigen. Voraussetzung ist, dass ein ordentliches Gericht die Verletzungen anerkennt. Ist zum Beispiel das Markenrecht verletzt, können Inhaber vom Verletzer verlangen, dass sämtliche vorliegenden und verteilten Print-Medien zurückgezogen, geschwärzt oder weggeworfen werden. Zudem muss der Verletzer alle angebahnten Geschäfte offenlegen.

Hersteller haben dann die Möglichkeit, diese Geschäfte zu übernehmen oder zu verbieten. Gleichzeitig können sie Schadensersatzforderungen für jeden Verletzungsfall geltend machen. Feste Sätze gibt es dafür nicht. Nationale Gerichte legen sie individuell fest. Verletzungen von Gebrauchsmusterrechten werden dagegen genauso geahndet wie die von Patenten. Allerdings lassen sich Ansprüche infolge der hohen Hürden vor Gericht kaum durchsetzen.

Indes hat ein Patentinhaber einen deutlich höheren Schutz. Sein Produkt ist bereits vorangehend und aufwändig geprüft, daher kann er neben den oben beschriebenen Rechten zudem fordern, dass alle Plagiate wieder zu deinstallieren sind. Selbstverständlich sind auch Mittelwege und Einigungen möglich. Im Grunde kann der Patentgeber dem Verletzer sogar eine Lizenz erteilen. In jedem Fall aber hat der Verletzer immer die auftretenden Folgekosten zu tragen.

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Gute Praxis sind Markenprodukte, die patentrechtlich geschützt sind.

Dazu wendet sich der Hersteller des Originals beispielsweise an den Vertreiber des Plagiates. Dieser fordert Schadensersatz vom Lieferanten. Ein Prozess, der rückwärts bis zum Hersteller des Plagiates wiederholt abläuft. Müsste in dieser Kette jedoch ein Glied Konkurs anmelden, könnte der Beschädigte die Kosten nicht vom Übernächsten einfordern. Daher ist bei Lieferverträgen das sogenannte Durchgriffsrecht üblich. Dieser Passus besagt, dass sich ein Unternehmen von sämtlichen Forderungen freistellen lässt, die sich aus Patentverhandlungen respektive -verletzungen ergeben. Auf diese Weise versichert sich der Käufer eines Produkts beim Verkäufer, dass keine Patente verletzt sind. Sollte also beispielsweise ein Lieferant Details zu den Produkten nicht exakt nachvollziehen können, wird er sie in der Regel nicht in sein Sortiment aufnehmen.

Vorgehen

Auch das weitere Vorgehen bei Patentverletzungen ist im Normalfall geregelt. Ist ein Plagiat erkannt, setzt der Patentanwalt des Rechteinhabers in der Regel eine Unterlassungsvereinbarung auf. Diese definiert einen Schadensersatz pro Verletzungsfall und klärt ab sofort, wie mit den Lagerbeständen so zu verfahren ist, dass keine weiteren Plagiate mehr in Verkehr kommen, alle bereits vertriebenen Kopien zurückgerufen sowie sämtliche Verkäufe mit Rechnung und Lieferschein nachgewiesen werden.

Der Patentinhaber erhält damit vollständige Informationen über Margen, Einkauf und Kunden des Verletzers. Die Kosten und Ansprüche steigen mit der Vertriebszeit des Plagiates. Der Patentinhaber ist dabei nicht verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden einer Rechtsverletzung zu reagieren. Theoretisch könnte er abwarten und seine Forderungen erst später stellen. Jedoch ist der Verlust durch ein Plagiat meist höher als der Schadensersatz. Zum Schutz von Marke und Produkten ist daher eine unmittelbare Reaktion ratsam und gebräuchlich. Die Kontrolle der vereinbarten Maßnahmen erfolgt über die Offenlegung der Vorgänge, im Streitfall vor Gericht.

Ein Beispiel: Verantwortliche des Unternehmens ZVK erfuhren, dass ein Großhändler mögliche Plagiate seiner Produkte vertreiben würde, nachdem eine Kooperation bezüglich der Originale nicht zustande kam. Zwei Muster der Kopie bestätigten den Verdacht. Der Patentanwalt von ZVK forderte zunächst eine Stellungnahme des Großhändlers. Da dieser die Rechtsverletzung nicht begründen konnte, setzte der Anwalt eine Unterlassungserklärung auf. Danach musste der Großhändler seine Bestände vernichten, sämtliche Plagiate zurückrufen sowie seine Kunden darauf hinweisen, dass er ein Patent verletzt hatte und sie diese Produkte nicht installieren dürfen.

Darüber hinaus musste er alle damit verbundenen Bestände, Kunden und Geschäftswege offenlegen sowie per Rechnung und Lieferschein nachweisen. Alle Print-Medien musste er zurückzeihen und entsprechende Katalogseiten schwärzen. Schließlich erklärte er sich bereit, im Rahmen der Unterlassungserklärung sowohl alle angefallenen Kosten inklusive eines angemessenen Schadensersatzes, verbunden mit dem Rückruf aller bereits gelieferten Produkte rechtsverbindlich durchzuführen.

Fazit

Dieser und andere Fälle zeigen, wie wichtig der Schutz von Marken und Produkten ist. Sie beweisen jedoch auch, wie effektiv der Schutz vor Plagiaten sein kann. Nicht umsonst geht es mit einem großen Risiko einher, Waren einzusetzen, deren Patentinhaber nicht bekannt sind. Eine vertragliche Absicherung für Händler ist dann sehr ratsam, um eigene Ansprüche geltend machen zu können. In der Praxis hat es sich daher bewährt, nur Markenprodukte einzusetzen, die patentrechtlich geschützt sind. Durch die Prüfung des Patentamts ist gleichzeitig ein weitestgehender Schutz für Endkunden garantiert.

Simon Federle ist freier Journalist für IT- und Netzwerk-Infrastruktur.

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