Anlagensicherheits-Report 2022

TÜV Süd: Integrierte Sicherheitskonzepte gefordert

27. Juni 2022, 8:30 Uhr | Jörg Schröper
© TÜV Süd

Die Zahl der Cyberangriffe auf deutsche Unternehmen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Dennoch gibt es bisher weitestgehend keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben für die Cybersicherheit der meisten Anlagen und Maschinen. Darauf hat der TÜV-Verband bei der Vorstellung des Anlagensicherheits-Reports 2022 hingewiesen.

Der Verband fordert die Aufnahme entsprechender Vorgaben in die europäischen und nationalen Regelwerke. Der Anlagensicherheits-Report 2022 wird vom TÜV-Verband unter Mitwirkung aller deutschen zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) erstellt. Die Expertinnen und Experten sehen nicht nur große Konzerne von Cyberangriffen bedroht, sondern vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um Datendiebstahl oder Industriespionage, sondern auch um gefährliche Eingriffe in den Bereich der sogenannten Operational Technology (OT), also den eigentlichen Betrieb von Anlagen und Maschinen.

In einer weitgehend vernetzten Produktion sind Operational Technology sowie Netzwerk- und Computertechnik eng miteinander verbunden. Aber während es für die gängigen Betriebssysteme regelmäßige Patches und Updates gibt, sind Maschinen und Anlagen in der Regel über Jahrzehnte hinweg weitestgehend unverändert im Einsatz und sind aufgrund fehlender Anpassungen der Cybersicherheit relativ leicht angreifbar.

„Aus diesem Grund muss bei industriellen Anlagen die Cybersicherheit von Anfang an mitgedacht werden“, sagte Jörg Becker, Experte für Industrielle Cybersecurity beim TÜV Süd. „Wenn es Kriminelle beispielsweise schaffen, bis zur elektronischen Anlagensteuerung vorzudringen, können sie vernetzte Maschinen oder Produktionsstraßen übernehmen, zum Stillstand bringen oder bestimmte Prozesse manipulieren.“

Um dies zu verhindern, ist nach Aussage des Experten ein integriertes Sicherheitskonzept nach dem Stand der Technik erforderlich, das die funktionale Sicherheit (Safety) und die Cybersecurity sowie ihre Wechselwirkungen umfassend berücksichtigt. „Die Unternehmen sollten sich schon bei der Anschaffung und Errichtung neuer Maschinen und Anlagen intensiv mit den Sicherheitsanforderungen befassen“, so Becker, „und ihre Sicherheitskonzepte im laufenden Betrieb immer wieder auf den neuesten Stand bringen.“

„Um mit der Entwicklung modularer und teilweise schon selbst lernender Anlagen und Systeme schrittzuhalten, müssen zudem die gesetzlichen Vorgaben aktualisiert und dynamisch fortgeschrieben werden“, ergänzte Dieter Roas, Vorsitzender des Erfahrungsaustauschkreises der zugelassenen Überwachungsstellen beim TÜV-Verband. Dies gelte sowohl für europäische Regelwerke wie die Maschinenverordnung oder die Aufzugsrichtlinie als auch für nationale Regelwerke wie das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG).

Mit dem neuen ÜAnlG hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nach Aussage des TÜV-Experten einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, den hohen Sicherheitsstandard in Deutschland aufrechtzuerhalten und zukunftssicher zu machen. „Das beinhaltet vor allem auch die unabhängige Drittprüfung durch die zugelassenen Überwachungsstellen“, betonte Roas. „Aufgrund der wachsenden technischen Komplexität und der zunehmenden Vernetzung ist die Prüfung durch unabhängige Dritte unbedingt erforderlich, um die sichere Verwendung von Anlagen und Maschinen nach dem Stand der Technik und den Schutz von Menschen, Umwelt und Sachwerten zu gewährleisten.“

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