SecurePIM garantiert rechtskonformen Datenschutz

DSGVO-Compliance für Smartphones und Tablets

21. November 2017, 13:41 Uhr | Von Dr. Wilhelm Greiner.

Mit der kommenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen auch personenbezogene Daten schützen, die auf den mobilen Endgeräten ihrer Mitarbeiter gespeichert sind. Virtual Solution betont, die hauseigene Containerlösung SecurePIM erfülle diese Anforderungen problemlos. Der Münchener Mobile-Security-Spezialist untermauert dies mit einer Geld-zurück-Garantie.

SecurePIM
SecurePIM von Virtual Solution trennt Unternehmensdaten von den privaten Daten mittels Containertechnik. Bild: Virtual Solution

Da Mitarbeiter personenbezogene Daten heute vermehrt auf Smartphones und Tablets speichern, müssen diese Daten auch dort geschützt sein. Laut der DSGVO, deren Übergangsfrist für die Umsetzung am 25. Mai 2018 endet, müssen Unternehmen nachweisen, Mechanismen eingeführt zu haben, um personenbezogene Daten zu schützen. Die DSGVO fordert unter anderem:

* Schutz der Integrität und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten auf mobilen Geräten, gleich ob diese Eigentum des Unternehmens oder des Nutzers (BYOD) sind;
* geeignete Vorkehrungen zum Schutz von Daten per Verschlüsselung bei der Datenspeicherung auf dem Mobilgerät sowie während der Übertragung sowie
* eine Dokumentation der Schutzmechanismen, die ein Unternehmen auch unabhängig von konkreten Schadensfällen jederzeit vorlegen können muss.

Zur Erfüllung dieser Vorgaben sind angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu ergreifen. Diesen Anforderungen können Unternehmen mit Bezug auf ihre Mobilgeräte nur durch eine containerbasierte Trennung geschäftlicher und privater Daten und Anwendungen gerecht werden, betont Virtual Solution. Die hauseigene Lösung SecurePIM erfülle dank seiner Containertechnik sämtliche Forderungen der DSGVO. Zudem sei die Lösung einfach zu installieren und an die vorhandene Infrastruktur anpassbar.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften der DSGVO drohen Unternehmen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Virtual Solution gibt hier eine Geld-zurück-Zusage: Sollte eine deutsche Aufsichtsbehörde gegen Unternehmen aufgrund der Nutzung von SecurePIM ein Bußgeld verhängen, so werde Virtual Solution die Kosten des jährlichen Lizenzvolumens zurückerstatten.

Weitere Informationen finden sich unter www.securepim.com.

Dr. Wilhelm Greiner ist freier Mitarbeiter der LANline.

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