Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

25. Mai 2008, 22:55 Uhr |

Sechs Jahre für Handelsbriefe, Geschäftspapiere und Ähnliches, also für alle Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung

Zehn Jahre für Bilanzen, Inventare oder Rechnungen, also für alles, was gebucht wird

20 Jahre für alle Dokumente aus der Grundstückswirtschaft

30 Jahre für Patientenakten


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